Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegradrechner und erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob und welchen Anspruch Sie auf Leistungen der Pflegekasse haben!

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Schätzungsweise jeder dritte Pflegebedürftige ist in einen zu niedrigen Pflegegrad eingestuft. Errechnen Sie mit dem kostenlosen Pflegegradrechner Ihren möglichen Pflegegrad und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Erhöhung Ihres Pflegegrades.

Neben dem Pflegegeld, welches dem Pflegebedürftigen direkt ausbezahlt wird, steht auch die Direktverrechnung mit Pflegediensten und Anspruch auf Pflegesachleistungen zur Auswahl.
Pflegebedürftige haben je nach Pflegegrad unterschiedliche Ansprüche auf Pflegeleistungen.

Pflegegeld

Patienten mit Pflegegrad 2 – 5 haben Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung dafür ist die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nahestehende Personen. Das Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Personen mit Pflegegrad 1 steht kein Pflegegeld zu, da man davon ausgeht, dass sie in der Lage sind, ihr Leben weitgehend selbstständig zu meistern. Sie haben jedoch Anspruch auf einen „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro pro Monat.  

  • Bei Pflegegrad 1: Pflegegeld bis zu maximal € 0 monatlich.
  • Bei Pflegegrad 2: Pflegegeld bis zu maximal € 332 monatlich.
  • Bei Pflegegrad 3: Pflegegeld bis zu maximal € 575 monatlich.
  • Bei Pflegegrad 4: Pflegegeld bis zu maximal € 765 monatlich.
  • Bei Pflegegrad 5: Pflegegeld bis zu maximal € 974 monatlich.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind keine Sachleistungen, sondern auch Geldleistungen der Pflegekasse. Der Bezug kommt in Frage, wenn ein Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch in Kombination bezogen werden. Für Auskünfte zur Höhe Ihres tatsächlichen Anspruches auf Pflegeleistungen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Pflegekasse.

Online finden Sie verschiedene Pflegegradrechner, deren Prinzip ist jedoch immer ähnlich. Sie orientieren sich am Fragenkatalog des NBA (Neues Begutachtungsassessment).

Der kostenlose Pflegegradrechner ist in 6 Module unterteilt, mit insgesamt 64 Fragen und je 4 möglichen Antworten. Die Antworten werden mithilfe eines Punktesystems ausgewertet.

Ein Großteil der Fragen wird mit folgenden Antwortmöglichkeiten bewertet:

  • selbstständig – 0 Punkte
  • überwiegend selbstständig – 1 Punkt
  • überwiegend unselbstständig – 2 Punkte
  • unselbstständig – 3 Punkte

Die einzelnen Module enthalten allgemeine Fragen zu Funktionen im Rahmen des Alltags, wie:

  • Mobilität
  • Mentale, geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Belastung
  • Möglichkeit der Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und therapiebedingten Anforderungen
  • Meisterung des Alltagslebens und soziale Kontakte
  • Aktivitäten außer Haus
  • Führen des Haushalts

Modul 1 – Vitalität, Mobilität

Im ersten Modul wird die Mobilität der pflegebedürftigen Person betrachtet. Neben eventuellen Gehhilfen, der Motorik, Haltung und einfachen Handlungen im Alltag werden auch Fähigkeiten wie ein Positionswechsel und das Aufstehen aus dem Bett, das Halten einer stabilen Sitzposition ohne Hilfe und das Treppensteigen bewertet.

Modul 2 – Mentale, geistige und kommunikative Fähigkeiten

Das zweite Modul behandelt in erster Linie die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen wie örtliche Orientierung, Kurz- und Langzeitgedächtnis, Entscheidungsfindung im Alltag und Erkennen von Personen aus dem nahen Umfeld.

Seh-, Sprach- und Hörvermögen werden zwar im Pflegegradrechner mit einbezogen, müssen jedoch für eine richtige Einstufung von einem Gutachter bewertet werden.

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Belastung.

In diesem Modul werden eventuell auftretende Probleme mit dem krankheitsbedingten Alltag behandelt.

Bei der Beantwortung dieses Modules kann ein bereits länger geführtes Pflegetagebuch hilfreich sein, da der Patient selbst und nahe Angehörige oft eine andere Sichtweise auf die psychischen Problemlagen des Pflegebedürftigen haben.

Motorische Auffälligkeiten, verbale Aggression, nächtliche Unruhe und das Beschädigen von Gegenständen sind nur einige der Punkte, die im Modul 3 bewertet werden.

Modul 4 – Möglichkeit der Selbstversorgung

Im vierten Modul werden Fragen zur Fähigkeit der Selbstversorgung beantwortet. Hierbei ist es nicht relevant, ob aus psychischen oder physischen Gründen eine Beeinträchtigung besteht, vielmehr gilt es herauszufinden, ob für den Pflegebedürftigen eine Grundversorgung selbstständig möglich ist.

Die zu bewertenden Punkte betreffen vor allem die körperliche Hygiene, das An- und Auskleiden, Essen und Trinken.

Modul 5 – Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und therapiebedingten Anforderungen

Das 5. Modul befasst sich mit dem Umgang des Pflegebedürftigen mit Krankheit und Therapie.

Beleuchtet wird hier die Möglichkeit der Selbstversorgung im medizinischen Bereich, wie die selbstständige Medikamenteneinnahme, Verabreichung von Injektionen, Messung von Körperzuständen, Sauerstoffgabe u.v.m. Wichtig ist hier jedoch, dass nur ärztlich verordnete Maßnahmen bewertet werden.

Modul 6 – Meisterung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Im letzten Modul gilt noch herauszufinden, inwieweit die pflegebedürftige Person ihr Alltagsleben selbst gestalten und soziale Kontakte pflegen kann.

Unter anderem werden Freizeitgestaltung, Planungen in der Zukunft, Interaktion mit Personen und Einhaltung der Ruhezeiten betrachtet. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner berechnen Sie einfach und schnell Ihren Pflegegrad.

Mindestens 12,5 Punkte: 

Entspricht Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 

27 bis 47,5 Punkte: 

Entspricht Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

47,5 bis 70 Punkte:

Entspricht Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis 90 Punkte: 

Entspricht Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Mindestens 90 Punkte: 

Entspricht Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Im Anschluss an die Beantwortung aller Fragen erhalten Sie vom kostenlosen Pflegegradrechner ein Endergebnis.

Anmerkung: Das Ergebnis des Pflegegradrechners dient lediglich zur Orientierung des aktuell vorliegenden Pflegegrades. Betroffene und Angehörige haben oftmals eine subjektive Einschätzung der Bedürftigkeit. Mithilfe des kostenlosen Pflegegradrechners können Sie feststellen, ob ein Antrag auf eine höhere Einstufung des Pflegegrades sinnvoll ist.

Der Online-Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung. Nur mit einem Gutachten des MDK erfolgt eine Einteilung in die Pflegegrade.

Nutzen Sie das Ergebnis des Pflegegradrechners und Ihr Pflegetagebuch als Basis für Ihr weiteres Vorgehen.

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und lassen Sie eine Bedarfsanalyse von einem Pflegeexperten erstellen!

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